MwSt Änderung bei Pfandannahme
Ältere unter unseren Getränkehändlerkunden werden sich an das Jahr 2006
erinnern. Damals änderte sich die MwSt von 16 auf 19%. Die Finanzbehörden
bestanden damals darauf, das Pfandannahmen noch weitere 3 Monate zu 16 %
erfolgen mussten. Dies bedeutete 2,52 % „Steuernachteil“ für den Getränkehändler.
Nun erfolgt eine umgekehrte Steueränderung was dann einen ebensolchen „Steuervorteil“ zur
Folge hätte (im Januar dann wieder umgekehrt). Das der Mund der Politiker wieder
deutlich schneller war als die Hand der ausführenden Beamten steht der Durchführungserlass
für die MwSt Änderung noch aus. Es ist zu befürchten, das es eine weitgehende Kopie
von 2006 sein wird. Fragen Sie Ihren Steuerberater wie Sie verfahren sollen (na der wird sich
freuen) damit Sie nicht den Vorteil im Juli versäumen und den Nachteil im Januar mitnehmen müssten.
Rufen Sie mich gerne an 02261 978625