Der neue Bon
So könnte nach dem Einsatz der TSE Ihr Kassenbon
mit QR-Code aussehen. Aufbau und Schriftart des
Bons sind weitgehend frei gestaltbar.
TSE Einheiten noch nicht lieferbar
Da die TSE der Bundesdruckerei bisher noch nicht über eine abgeschlossene Zertifizierung verfügt, und die Einheiten bisher nicht lieferbar sind, dürfen wir Ihnen ab dem 01.01.2020 keine Kassensysteme mehr ausliefern. Wir werden Sie sofort informieren wenn wir liefern können. Bestehende Systeme dürfen unter Umständen bis zum 30.09.2020 weiterbetrieben werden.
Befreiung von der Belegausgabepflicht
Wie vielen Kassenanwendern bekannt sein dürfte droht uns ab 01.01.2020 eine Belegausgabepflicht, die aus der Abgabenordnung § 148 begründet wird. Da dies zu einem erheblichen Mehraufwand an Kosten, Müll und Kosten für Müll führen wird und die wenigsten Kunden einen Beleg mitnehmen wollen (und dies auch nicht müssen) wird der unnötige Belegdruck von vielen Einzelhändlern abgelehnt.
Es gibt laut Gesetz die Möglichkeit sich von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen.
Ob dies im Einzelfall erfolgt bleibt abzuwarten.
Wir haben für Sie ein Musterscheiben erstellt.
G-POS – Kunde
Strasse Hs.Nr
PLZ Ort
Finanzamt Musterstadt
Musterstrasse 12
1234 Musterstadt
Datum: 01.10.2019
Steuer-Nr.: 212/xxxx/xxxxx
Antrag zur Befreiung von der Belegausgabepflicht
für elektronische Kassensysteme ( § 148 AO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befreiung von der Belegausgabepflicht für elektronische Kassensysteme nach ( § 148 AO) für unsere Kasse(n) in unserem(n) Einzelhandelsgeschäft(en) in:
Name Adresse Strasse Ort.
Begründung:
Es werden Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen in geringem Wert verkauft.
Die überwiegende Anzahl der Kunden legt keinen Wert auf einen Kassenbeleg. Aus diesen Gründen und aus Gründen der Müllvermeidung beantragen wir, die Kassenbelege nur auf Wunsch des jeweiligen Kunden zu drucken und uns bis auf Weiteres von der Belegausgabepflicht für elektronische Kassensysteme ( § 148 AO) zu entbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
TSE & Co Workshop
wie vielen Anwendern schon bekannt sein dürfte, hat uns unser Gesetzgeber in seiner unsäglichen Weisheit einige Gesetze und Verordnungen gegeben denen unsere Kassen zum Jahresbeginn 2020 entsprechen müssen. Das sind unter anderem:
- Verpflichtender Bondruck für jeden Kassenbon
- Einbau einer TSE (Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) für Kassensysteme.
-
Damit Sie als Kassenbetreiber gesetzeskonform handeln können laden wir Sie zum kostenlosen Informationsworkshop am Dienstag 03.12.2019 um 17:00 in Engelskirchen ein.
Themen:
Die Technische Sicherheitseinrichtung TSE Möglichkeiten Kosten Nachrüstung
Belegausgabepflicht - Möglichkeiten der Befreiung
Verfahrensdokumentation
Datensicherung
Der Workshop ist unserseits kostenlos – Getränke und Speisen sind ggf. zu bezahlen.
Anmeldung über die G-POS Hotline.
Neue Pflichten ab 01.01.2020
wie vielen Anwendern schon bekannt sein dürfte, hat uns unser Gesetzgeber in seiner unsäglichen Weisheit einige Gesetze und Verordnungen gegeben, denen unsere Kassen zum Jahresbeginn 2020 entsprechen müssen. Das sind unter anderem:
- Verpflichtender Bondruck für jeden Kassenbon
- Einbau einer TSE (Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) für alle Kassensysteme.
Während der Bondruck-Pflicht durch Setup-Einstellung und die Anschaffung eines größeren Papierkorbs Genüge getan werden kann, ist die Sache mit der TSE deutlich aufwendiger.
Das Problem ergibt sich vor allem aus dem Umstand, dass es die besagten Systeme bisher nicht gibt (Zertifizierungsprozesse laufen noch). Da sich unsere Finanzbehörden von solchen Tatsachen nicht beeindrucken lassen, haben wir uns einen Partner gesucht der angekündigt hat, diese TSE bis zum Jahresende liefern zu können.
Hier wird es 2 Systemoptionen geben:
- Bondrucker mit integrierter TSE
Diese Option ist vor allem für die Kunden interessant, die eine neue Hardware oder einen neuen Bondrucker kaufen wollen (oder müssen) und auf weitere Kabel verzichten wollen.
- Externe TSE über USB oder Netzwerk
Für alle, die ihre bisherige Hardware weitgehend weiternutzen wollen.
Wir werden Sie weiterhin laufend über den aktuellen Sachstand (z.B. Kosten und Liefertermine) informieren, wenn wir genaueres wissen. Derzeit läuft bei uns der interne Systemtest für die TSE-Anbindung.
Für unsere Kunden mit Servicevertrag und unsere Mietkassenkunden werden „nur“ die
Kosten für die TSE und ggf. deren Installation entstehen. Für die anderen Kunden
zusätzlich die Kosten für das aktuelle Softwareupdate.
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